Hallo an alle Künstler,
in letzter Zeit kamen ab und zu Fragen bezüglich unseres Lizenz- und Nutzungsvertrages (= zusätzliche AGB für Künstler) auf. Wir wollen an dieser Stelle für Klarheit sorgen.
Folgende Punkte führten zu Irritationen:
B. Nutzungsrecht
(1) Du überträgst an CultureLoad für jedes Objekt, welches du auf die Plattform www.cultureload.net hoch lädst, während du über einen Künstler-Account bei CultureLoad verfügst, unwiderruflich das ausschließliche, zeitlich und örtlich unbeschränkte und übertragbare Recht, das eingestellte Objekt auf jegliche Art zu nutzen.
B. (1) gilt ausdrücklich nur für den Zeitraum, in dem Werke von euch bei CultureLoad veröffentlicht sind. Die für CultureLoad erlaubten Nutzungsarten werden im folgenden Punkt (2) erläutert.
(2) Die Verwertung und Nutzung umfasst insbesondere das Recht, die eingestellten Objekte
a) in den Arbeitsspeicher, in einen Zwischenspeicher, in den CacheSpeicher und in den Speicher der Grafikkarte zu laden;
b) zu Sicherungszwecken auf ein anderes Speichermedium (z.B. Streamerband) zu kopieren;
c) zu verkaufen, zu vermieten;
d) im WWW, in E-MailDiensten und in vergleichbaren Netzen zu verbreiten, zum speicherbaren Abruf bereit zu halten und öffentlich wiederzugeben;
e) zur Verwendung auf oder anlässlich von Messen, Ausstellungen, Konzerten, Lesungen, Vernissagen, Festivals oder anderen öffentlichen Vorführungen und Wettbewerben sowie für Prüf, Lehr und Forschungszwecke zu nutzen;
f) zu Werbezwecken zu verändern, zu verbreiten und zu senden;
g) in Datenbanken einzubringen und zu verwalten;
h) unter Wahrung eventueller Urheberpersönlichkeitsrechte zu bearbeiten, zu verändern, zu dekompilieren und zu kompilieren, zu binden, in andere Software zu integrieren oder einzuarbeiten, neu zu gestalten, zu kürzen oder in andere Werkformen zu übertragen;
i) in sonstiger Weise (z.B. nichtspeicherbarer Abruf, Streaming) zu verbreiten.
Absatz (2) erläutert die für CultureLoad erlaubten Nutzungsarten. Prinzipiell geht es darum, dass CultureLoad von seinen registrierten Künstlern die Erlaubnis zur Veröffentlichung der von euch hochgeladenen Werke braucht. Klingt komisch, hätte aber juristisch sonst die Konsequenz, dass die von euch hochgeladenen Werke auf unseren Servern liegen, CultureLoad sie aber nicht anderen Nutzern anzeigen dürfte. Sofern Ihr eure Werke verkaufen möchtet (2 c), erlaubt Ihr CultureLoad mit dem Upload der Datei gleichsam den Verkauf zu dem von euch selbst gewählten Preis über die CultureLoad-Plattform durchzuführen. An dieser Stelle sei erwähnt, dass Ihr wirklich 75% aller Bruttoverkäufe (vgl. auch D. Vergütung) ausgezahlt bekommt!
Und der letzte Punkt, der zu Nachfragen führte, war das Thema Werbung, f): Unser Ziel ist es, CultureLoad zu einem erfolgreichen Marktplatz für die Werke talentierter Künstler zu machen. Um für Aufmerksamkeit zu sorgen, möchten wir in werblichen Maßnahmen natürlich das präsentieren, was man bei CultureLoad entdecken kann. Letztlich handelt es sich dabei um eine typische Win-Win-Situation, d.h. sowohl der Künstler, dessen Werke in Werbemaßnahmen für CultureLoad verwendet werden, profitiert durch einen wachsenden Bekanntheitsgrad, als auch CultureLoad. In diesem Sinne kann man Werbemaßnahmen von CultureLoad als kostenlose Werbung für die Künstler verstehen, deren Werke innerhalb der Werbeaktivitäten verwendet werden.
Wir sind ein junges Uni-Start-Up, von daher freuen wir uns über jeden Künstler, dem CultureLoad gefällt und der weitere Künstler, Freunde und Fans einlädt.
Sollte es noch weitere Fragen geben, immer her damit. Wir werden sie wie gewohnt so schnell es geht beantworten.
Euch allen einen schönen Abend!
Dominik